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KFZ-Versicherung – Schadensfreiheitsrabatt nach Scheidung

Scheidungen krempeln das Leben von Grund auf um, in großen und kleinen Dingen. Kann z.B. ein geschiedener Ehepartner den Schadensfreiheitsrabatt der Autoversicherung nach der Scheidung „mitnehmen“? Ja, er kann, aber nur unter engen Voraussetzungen. Er muss wirklich sehr ausschließlich mit dem Familienfahrzeug unterwegs gewesen sein … Trennen sich Eheleute, kann ein Ehegatte unter Umständen verlangen, dass der Partner den Schadensfreiheitsrabatt einer Kfz-Versicherung auf ihn überträgt. Grund dafür kann die gegenseitigen Verantwortung sein, die in einer ehelichen Lebensgemeinschaft besteht (§ 1353 Abs....

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