Kündigung der Autoversicherung & Wechsel zu einem anderen Anbieter
Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
Wechsel & Kündigung der Autoversicherung
Bis 30.11. des jeweiligen Jahres
Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden. ACHTUNG: Kündigen Sie vor Ablauf des Versicherungsjahres, so steht dem Versicherer der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr zu; die Kündigung sollte daher nur zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen werden.
Bis 31.12. des jeweiligen Jahres
Wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Prämieninformation kündigen. Die Kündigung wird dann ab dem Zeitpunkt der Erhöhung wirksam.
Ohne Frist
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Vertrag aufgrund eines Fahrzeugswechsels oder Abmeldung eines Fahrzeuges kündbar. Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer. Der Versicherungsvertrag kann im Schadenfall auch schon vor Ablauf beendet werden. Sowohl Sie als auch der Versicherer haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Entschädigungspflicht oder aber nach der Verweigerung der Entschädigung zu kündigen.
Wechsel der Autoversicherung zum Jahresende
Sie haben ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr bisheriger Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann können Sie bis 4 Wochen nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden, den bestehenden Vertrag kündigen.
Eine EVB Nummer müssen Sie in diesem Fall nicht vorlegen. Sie müssen nur 2 Dinge tun:
- 1. Rechtzeitig den bestehenden Vertrag kündigen.
- 2. Vor dem 01.01. einen neuen Vertrag abschließen.
Der Vertragsabschluss erfolgt ganz einfach aus dem Vergleichsergebnis, durch den Klick auf “Antrag”.
Ihre Daten werden dann an den Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Der neue Versicherer übermittelt eine neue EVB-Nummer an die Zulassungsstelle und der Vorgang ist abgeschlossen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung
Wenn Sie z.B. mit Ihrem Auto gegen ein anderes Auto fahren oder gar einen Menschen verletzen, so übernimmt die Haftpflichtversicherung die hierfür anfallenden Kosten. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber auch zuständig, wenn Sie im Einkaufszentrum Ihr Fahrzeug beladen, der Einkaufswagen wegrollt und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Denn derartige Dinge, die unmittelbar mit der Nutzung des Fahrzeugs zusammenhängen, gehören in den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Zulassung neues Fahrzeug
Sinn der Versicherungsbestätigung ist die Sicherstellung, dass keine Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz für den Straßenverkehr zugelassen werden. Mit der Ausstellung der Doppelkarte bestätigt der Versicherer, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Kommt ein Kunde z.B. seinen Zahlungen nicht nach, so informiert der Versicherer die Zulassungsstelle. Diese informiert darauf hin die zuständige Behörde und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.
Die Doppelkarte wird seit 2008 durch einen siebenstelligen Code (elektronische Versicherungsbestätigung abgekürzt EVB) ersetzt. Mit dieser EVB-Nummer können Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges werden zwischen den Beteiligten mit Hilfe dieses Codes elektronisch ausgetauscht.
Weitere Informationen zum Versicherungswechsel

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