
Wechsel der KFZ Versicherung
|
| |
Kündigungsfristen |
| |
 |
Bis
30.11. des jeweiligen Jahres
Der Versicherungsvertrag kann jeweils zum Ende
eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat, in der Regel also
bis zum 30. November eines Jahres, gekündigt werden.
ACHTUNG: Kündigen Sie vor Ablauf des Versicherungsjahres, so steht
dem Versicherer der Beitrag für das gesamte Versicherungsjahr zu; die
Kündigung sollte daher nur zum Ablauf des Versicherungsjahres ausgesprochen
werden. |
| |
 |
Bis 31.12. des
jeweiligen Jahres
Wenn der Versicherer die zu zahlenden Prämienbeiträge erhöht oder das
Fahrzeug in einer anderen Regional- oder Typklasse einstuft, können Sie den
Versicherungsvertrag innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der
Prämieninformation kündigen. Die Kündigung wird dann ab dem Zeitpunkt der
Erhöhung wirksam. |
| |
 |
Ohne Frist
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist der Vertrag aufgrund eines
Fahrzeugswechsels oder Abmeldung eines Fahrzeuges kündbar. Hierzu genügt die
Mitteilung über den Verkauf des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
Der Versicherungsvertrag kann im Schadenfall auch
schon vor Ablauf beendet werden. Sowohl Sie als auch der Versicherer haben dann
die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Anerkennung der
Entschädigungspflicht oder aber nach der Verweigerung der Entschädigung zu
kündigen.
|
| |
[Online Tarifvergleich
starten]
Tarifrechner starten in neuem Fenster, bei Problemen nutzen Sie bitte folgende Links [Tarifvergleich] |
|
|
 |
|
Persönliche Beratung |
|
Benötigen Sie Hilfe beim Versicherungswechsel - Lassen
Sie sich von uns beraten

|
|
|
|
|
Online
Tarifvergleich |
|
 |
|
|
|
 |
|
|
|
|
|