Vergleich Kfz-Versicherung

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Sparen Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung bis zu 60% und mehr. Ein Wechsel des Versicherers kann leicht mehrere hundert Euro an Einsparung ausmachen. Ob Neu-, Zweit- oder Gebrauchtwagen, vergleichen Sie hier bequem zahlreiche Anbieter unverbindlich und kostenlos.

Ihre Vorteile durch den Kfz-Versicherung Vergleich

  • Onlineabschluss / Antrag direkt beim Anbieter
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  • Muster-Kündigungsschreiben per Download

Kfz-Versicherungsvergleich – Wie geht das?

Sie können hier Kfz-Versicherungen in Preis und Leistung vergleichen. Wenn Ihnen eine Versicherung zusagt, können Sie ein Angebot anfordern oder direkt online einen Antrag stellen.

So funktioniert’s

Unser Vergleichsrechner ist mit den Angebotsrechnern vieler Versicherer verbunden. Deshalb brauchen Sie die Daten nur einmal eingeben und so leicht und bequem mehrere Prämien gleichzeitig ermitteln. Sie bekommen das Vergleichsergebnis online angezeigt.

Preisanstieg bei KfZ-Versicherung erwartet

Nach dem Preiskampf der KfZ-Versicherer im Herbst 2011 stiegen bis Januar 2012 die durchschnittlichen KfZ-Haftpflichtprämien für Versicherungswechseler um 16%. Betroffen davon sind Verbraucher mit unterjährigen Verträgen, die nicht mit dem Kalenderjahr enden. Dies ergab eine Prämienanalyse des unabhängien Vergleichsportals CHECK24.de. Bis August dieses Jahres rechnet CHECK24.de damit, dass die Prämien der KfZ-Versicherung wie in den vergangenen zwei Jahren weiter ansteigen werden. Dies gilt auch für Fahrzeugwechsler, die ein Fahrzeug zum ersten Mal versichern. Für sie sind die KfZ-Haftpflichtprämien zum Jahresbeginn am niedrigsten. Die Preisentwicklung der Vorjahre zeigt, dass die Prämien bis August um bis zu 14% angestiegen sind.

Kfz-Versicherungswechsel: Im Januar 2012 teurer als im November 2011

Von November 2001 bis Januar 2012 verteuerten sich die durchschnittlichen Prämien für Versicherungswechsler. Zum Vergleich: Von Dezember 2010 bis August 2011 verteuerte sich die durchschnittliche KfZ-Haftpflichtprämie für Versicherungswechsler um 45%. Im Jahr zuvor war der Anstieg noch stärker – vom Prämientiefpunkt im Oktober 2009 kletterte die durchschnittliche Kfz-Haftpflichtprämie für Versicherungswechsler um 45%. Im Jahr zuvor war der Anstieg noch stärker. Aktuell können nur die Kunden ihre Kfz-Versicherung wechseln, deren Vertrag während des Kalenderjahres endet. Sie profitieren nicht von Preisnachlässen im Jahresendgeschäft.

Fahrzeugwechsel: Prämien am Jahresbeginn günstig

Die Mehrheit der Verbraucher, die während des Kalenderjahres eine Versicherung abschließt, sind Fahrzeugwechsler: Sie versichern ein Fahrzeug zum ersten Mal auf ihren Namen. Der Jahresbeginn ist für Fahrzeugwechsler die günstigste Zeit um eine Versicherung abschließen. Im Januar 2012 betrug die durchschnittliche Haftpflichtprämie 323 Euro, im Gegensatz zu August 2011 ist sie um 10% gefallen.

Fahrzeugwechsler zahlen im Schnitt weniger als Versicherungswechsler

Verbraucher, die aufgrund eines neuen Autos eine neue Versicherung abschließen, zahlen im Schnitt des Berachtungszeitraum 24% mehr bei der neuen Police als Versicherungswechsler. Dies bedeutet, dass das Sparpotential für Versicherungswechsler höher ist als der Fahrzeugwechsler. Grund dafür sind vor allem die niedrigen Preise im Jahresendgeschäft.

 

Quelle: AssCompact

Fälle für die Kfz-Versicherung

Peter N. setzte sich hinters Steuer und ließ wegen seiner langen Beine den Fahrersitz nach hinten gleiten. Ein Fehler: Der Fahrersitz war mit voller Wucht auf einen Laptop geprallt, den eine Bekannte vor der Rückbank abgestellt hatte. Ein Fall für die Haftpflichtversicherung – bloß für welche?

Wenn Kunden wählen könnten, ob ihre Kfz-Haftpflicht- oder ihre Privat-Haftpflichtversicherung einen Schaden übernehmen soll, würde die Antwort eindeutig ausfallen: natürlich die Privat-Haftpflichtversicherung, denn dort gibt es keinen Verlust von Schadenfreiheitsrabatt im Schadenfall. Allerdings besteht keine Wahlmöglichkeit – und viel öfter als vermutet, ist die Kfz-Police zuständig. Denn von ihr wird all das abgedeckt, was mit dem „Gebrauch“ des Autos zusammenhängt. Umgekehrt sind solche Schäden wiederum bei der Privat-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Selbst ein Fußgänger kann das Kfz noch gebrauchen

Die meisten Laien stellen sich unter dem „Gebrauch eines Kfz“ vor, dass das Auto oder Motorrad fährt oder zumindest der Motor läuft. Aber kann es auch ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung sein, wenn das Auto noch gar nicht gestartet wurde – so wie beim Laptop-Schaden? „Es kann, denn der Begriff des Gebrauches ist sehr weitgehend“, so Armin Eckert von der Gothaer Versicherung in Köln. „Sobald ein direkter Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und dem üblichen Gebrauch des Kfz besteht, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig.“

Genau das hörte Peter N. vom Amtsgericht München. Das Zurückstellen des Fahrersitzes sei eine typische Vorbereitung gewesen, um dann mit dem Auto losfahren zu können – also sei das als „Gebrauch des Kfz“ einzustufen (Az: 222 C 16217/10).

Einige weitere Beispiele, bei denen die Rechtsprechung ähnlich entschieden hat:

  • Be- und Entladen des Fahrzeugs
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten am Kfz
  • Beseitigung von Hindernissen, um die Fahrt fortsetzen zu können
  • Verschieben von anderen Fahrzeugen, um ein- oder ausparken zu können

Ein Klassiker in den Schadenabteilungen der Versicherer: Jemand kommt vom Großeinkauf im Supermarkt, hievt die Tüten in Kofferraum seines Autos, der Einkaufswagen macht sich selbstständig und rammt ein anderes Auto. „Auch das ist eindeutig ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung, da es beim Be- und Entladen des Fahrzeugs passiert ist“, erklärt Eckert.

Selbst beim geparkten und verschlossenen Auto ist es möglich, dass statt der Privat- die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig ist. Das zeigt ein Urteil des Landgerichtes Köln: Ein Autofahrer hatte geparkt, seinen Wagen abgeschlossen und dann versucht, einen neben seinem Auto parkenden Roller zu verschieben. Er wollte etwas Platz zwischen den beiden Fahrzeugen schaffen. Der Roller kippte dabei um und wurde schwer beschädigt. Der Autofahrer argumentierte vergeblich, dieses Malheur sei ihm als Fußgänger passiert. Das Kölner Landgericht befand, das Umsetzen des Rollers habe noch einen direkten Zusammenhang mit dem Einparkvorgang gehabt.

Quelle: procontra-online de