Um sich gegen Schäden am
eigenen Fahrzeug zu schützen, gibt es die Kaskoversicherung.
Dabei können Sie zwischen einer Teilkasko- und
Vollkaskoversicherung wählen.
Beide Versicherungsvarianten sind wichtige Ergänzungen zur
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Selbstverständlich sind alle Leistungen der
Teilkaskoversicherung in der Vollkaskoversicherung mit enthalten.
In Abhängigkeit von der gewählten Kaskoversicherung können Sie verschiedene
Selbstbeteiligungen vereinbaren. Dabei gilt der Grundsatz: je
höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Beitrag.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ist, wie die
Teilkasko, ein keine Pflichtversicherung, sondern eine optionale
Versicherung. Die Vollkasko geht über den Leistungsumfang der
Teilkaskoversicherung hinaus und deckt Schäden durch selbstverschuldete
Unfälle ebenso ab wie mutwillige Beschädigungen fremder Personen am
versicherten Fahrzeug. Bei Totalschäden bzw. Diebstahl erhält der
Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert des Autos. Auch bei der
Vollkaskoversicherung wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese
reicht von 150 EUR bis zu 1000 EUR. Am häufigsten werden hier 500 EUR gewählt.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko (Fahrzeugteileversicherung) ist ein optionaler Teil der
KFZ -Versicherung, der gewisse, d.h. nicht alle, Schäden am eigenen Fahrzeug
abgedeckt. Zu den abgedeckten Schäden zählen:
- Brand
- Diebstahl
- Blitzschlag, Hagel und Sturm
- Glasbruch
- Explosion
- Schmorschäden
- Wildschäden (Unfälle mit Haarwild)
Auch bei der Teilkaskoversicherung wird
meist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese reicht von 150 EUR bis zu 500 EUR. Am
häufigsten werden hier 150 EUR gewählt