Was
sind die Schadenfreiheitsklassen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie
viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die KFZ-Prämie in Form eines
Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden. Ihre aktuelle
Schadenfreiheitsklasse können Sie z.B. Ihrer letzen Prämienrechnung
entnehmen. Als Fahranfänger wählen Sie die SF-Klasse 0, diese entspricht
einem Prämiensatz von 240%. Sofern Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen
zulassen, aber bereits seit mindestens drei Jahren den Führerschein
besitzen, können Sie mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen.
Sofern Sie mir dem versicherten KFZ einen ersatzpflichtigen Schaden
verursachen, werden Sie in dem darauf folgenden Jahr eine oder mehre
Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft und verlieren so einen Teil Ihrer
erfahrenen Rabatte.
Besondere Regelungen bei der Einstufung gibt es bei folgenden Fällen:
- Fahranfänger
- Zweitwagen
- Partnerregel
- Vertragsunterbrechung
Sprechen Sie hier mit Ihrer Versicherung.
Schadenfreiheitsrabatte
Durch die Schadenfreiheitsrabatte kann der Beitrag für Ihre Kfz-Haftpflicht-
und Vollkaskoversicherung auf bis zu 30 Prozent reduziert werden. Abhängig
von der Anzahl der Jahre, in denen Sie unfallfrei gefahren sind, werden Sie
einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zugeordnet. Die zu
zahlende Versicherungsprämie errechnet sich unter anderem aus diesen
SF-Klassen. Je höher also die SF-Klasse, desto höher ist der Nachlass, den
der Versicherer gewährt.
Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften lassen sich
Schadenfreiheitsrabatte zwischen Personen übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- In häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Wann können Rabatte übertragen werden?
Grundsätzlich gilt: Wer eine Schadenfreiheitsklasse übernimmt, kann nicht
mehr schadenfreie Jahre übernehmen, als er seit dem Erwerb des Führerscheins
selbst hätte erlangen können.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der
Rabatt abgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
Da die Versicherungsgesellschaften aber oftmals verschiedene Bedingungen
haben, empfiehlt es sich, vor einer Rabattübertragung bei Ihrem Versicherer
die Konditionen zu erfragen.
Beispiel Fahranfänger:
Fahranfänger zahlen beispielsweise 260 Prozent der Kfz-Grundprämie, da sie
häufiger Unfälle verursachen als erfahrene Fahrzeuglenker. Eine beliebte
Alternative ist, das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern anzumelden und mit
einem wesentlich geringeren Beitragssatz von meist 140 Prozent zu starten.
Da es sich um einen separaten Vertrag handelt, ist der
Schadenfreiheitsrabatt des Hauptfahrzeugs der Eltern auch bei einem Unfall
des Zweitwagens nicht gefährdet. Die mit dem Zweitfahrzeug erlangte
SF-Klasse kann später auf den Sohn oder die Tochter übertragen werden.
Weiter besteht die Möglichkeit SF-Rabatte z.B. von den Großeltern zu
übernehmen.
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